Ab sofort muss bei allen Sonntagsgottesdiensten wieder eine FFP2 Maske getragen werden.
Dies gilt auch bei einem Besuch in der Pfarrkanzlei.
Ausnahme: Kinder von 6 bis 14 brauchen nur einen Mund-Nasen-Schutz.
Ausgenommen von dieser Regel sind nur Gottesdienste (z.B. Taufen), bzw. Treffen (z.B. Sitzungen), bei denen von allen Beteiligten ein 3G Nachweis erbracht und kontrolliert wird.
FFP2
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